Risiken beherrschen
Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Prozesse umsetzen.
NIS-2 verstehen und technisch vorbereiten
NIS-2 erweitert die Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Wir helfen Unternehmen dabei, die technischen Handlungsfelder zu verstehen, vorhandene Strukturen zu prüfen und sinnvolle Maßnahmen vorzubereiten.
Orientierung in vier Schritten
Was NIS-2 verändert
NIS-2 richtet den Blick nicht nur auf einzelne Sicherheitsprodukte. Gefordert ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement für die IT-Systeme, Prozesse und Dienste, die für den Betrieb des Unternehmens erforderlich sind.
Die Anforderungen betreffen Technik, Organisation, Verantwortlichkeiten, Lieferanten, Dokumentation, Vorfallmanagement und die Geschäftsleitung.
Technische und organisatorische Maßnahmen müssen verhältnismäßig, geeignet und wirksam sein.
Die Leitung muss Maßnahmen umsetzen, überwachen und sich regelmäßig zu IT-Risiken schulen.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen nach einem mehrstufigen Verfahren innerhalb kurzer Fristen gemeldet werden.
Maßnahmen, Zuständigkeiten und Abläufe sollten dokumentiert und im Betrieb überprüfbar sein.
Mögliche Betroffenheit
Ob ein Unternehmen als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gilt, lässt sich nicht allein an der Mitarbeiterzahl erkennen. Entscheidend sind auch Tätigkeit, Sektor, Einrichtungsart und mögliche Sonderregelungen.
Eine belastbare rechtliche Einordnung sollte anhand der gesetzlichen Kriterien und bei Bedarf mit qualifizierter Rechtsberatung erfolgen.
Beispielsweise Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, IT-Dienste, Produktion, Chemie, Lebensmittel oder Abfallwirtschaft.
Nicht jedes Unternehmen einer Branche fällt automatisch unter dieselbe gesetzliche Kategorie.
Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme können für die Einordnung relevant sein.
Bestimmte Anbieter, Betreiber kritischer Anlagen oder regulierte Einrichtungen können besonderen Regeln unterliegen.
Zentrale Pflichten
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der Einordnung des Unternehmens. Im Mittelpunkt stehen jedoch regelmäßig Risikomanagement, Registrierung, Vorfallmeldung und Verantwortung der Geschäftsleitung.
Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Prozesse umsetzen.
Betroffene Einrichtungen müssen die erforderlichen Unternehmens- und Kontaktdaten über das vorgesehene BSI-Portal registrieren.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle erfordern vorbereitete Meldewege und eine schnelle interne Bewertung.
Die Geschäftsleitung muss Maßnahmen veranlassen, deren Umsetzung überwachen und ausreichende Kenntnisse aufbauen.
Technische Handlungsfelder
Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt von Risiken, Unternehmensgröße, Diensten und vorhandener Infrastruktur ab. Typische technische Handlungsfelder lassen sich dennoch klar benennen.
01 · INVENTAR
Geräte, Server, Anwendungen, Standorte, Dienstleister und geschäftskritische Prozesse müssen nachvollziehbar erfasst sein.
02 · SCHUTZ
Sicherheitssoftware, Multi-Faktor-Authentifizierung, Berechtigungen und Geräteverwaltung bilden wichtige Schutzebenen.
03 · AKTUALITÄT
Betriebssysteme, Anwendungen, Netzwerkkomponenten und Sicherheitslösungen müssen kontrolliert aktualisiert werden.
04 · NETZWERK
Firewalls, Segmentierung, sichere Fernzugänge und eine nachvollziehbare Netzwerkarchitektur begrenzen mögliche Schäden.
05 · WIEDERHERSTELLUNG
Sicherungen, Wiederherstellungswege und Notfallabläufe müssen auch dann funktionieren, wenn produktive Systeme ausfallen.
06 · ERKENNUNG
Monitoring, Sicherheitsmeldungen und geregelte Eskalationswege unterstützen die schnelle Bewertung von Störungen.
07 · LIEFERKETTE
Zuständigkeiten, Zugänge, Verträge und technische Abhängigkeiten zu Lieferanten und Dienstleistern müssen bekannt sein.
08 · NACHWEIS
Umgesetzte Maßnahmen, Prüfungen, Änderungen und offene Risiken sollten verständlich und nachvollziehbar festgehalten werden.
09 · SCHULUNG
Mitarbeiter und Geschäftsleitung benötigen angemessene Kenntnisse über Risiken, Meldewege und sichere Arbeitsweisen.
Vorfallmanagement
Im Ernstfall bleibt keine Zeit, Zuständigkeiten, Kontakte und Informationsquellen erst neu zu suchen. Ein vorbereiteter Melde- und Eskalationsprozess ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung.
Spätestens innerhalb von 24 Stunden
Erste Information über einen erheblichen Sicherheitsvorfall und mögliche böswillige oder grenzüberschreitende Auswirkungen.
Spätestens innerhalb von 72 Stunden
Erste Bewertung von Schweregrad, Auswirkungen und verfügbaren technischen Erkenntnissen.
Nach gesetzlichem Verfahren
Weitere Informationen, Ursachen, Abhilfemaßnahmen und langfristige Folgerungen werden nach den geltenden Vorgaben ergänzt.
Technische Unterstützung durch everIT
Wir unterstützen Unternehmen bei der technischen Bestandsaufnahme, der Bewertung vorhandener IT-Strukturen und der Umsetzung geeigneter Infrastruktur- und Sicherheitsmaßnahmen.
Systeme, Geräte, Netzwerke, Dienste und bestehende Schutzmaßnahmen erfassen.
Technische Lücken und fehlende Grundlagen nach Bedeutung und Aufwand einordnen.
Endpunkt-, Netzwerk-, Backup-, Monitoring- und Dokumentationslösungen einführen oder verbessern.
Wartung, Patch-Management, Monitoring und technische Dokumentation laufend unterstützen.
Ein sinnvoller Einstieg
Branche, Einrichtungsart, Größe und Sonderregelungen werden geprüft. Bei Bedarf werden rechtliche Berater eingebunden.
Infrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentation, Zuständigkeiten und Dienstleister werden aufgenommen.
Fehlende Grundlagen und technische Verbesserungen werden nach Risiko, Dringlichkeit und Umsetzbarkeit priorisiert.
Maßnahmen werden umgesetzt, dokumentiert, überprüft und bei Veränderungen der Infrastruktur angepasst.
NIS-2 und Ihre IT-Infrastruktur
Wir betrachten gemeinsam Ihre Systeme, Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Betriebsprozesse. Daraus entwickeln wir konkrete technische Handlungsfelder und einen realistischen nächsten Schritt.